Annullierungskostenversicherung für Kurse

Trotz besten Absichten bleibt das Leben unvorhersehbar – Um Sie in solchen Fällen zu unterstützen, erhalten Sie dank der Annullationskostenversicherung das Kursgeld zurück, wenn Sie Ihre Teilnahme abbrechen oder absagen müssen. Die ERV – einer der führenden Annullationskostenversicherer der Schweiz – erstattet Ihnen die Kurskosten in folgenden Fällen zurück: 

  • Quarantäne/Isolation 
  • Krankheit, Verletzung, Tod
  • unvorhergesehener Wechsel des Arbeitsplatzes
  • unverschuldete Kündigung des Arbeitsplatzes
  • beruflich bedingter Wohnortwechsel

 

Für die Leistungen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ERV (PDF) massgebend. Die Prämie für die Versicherung beträgt 4% des Kursgeldes.