Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Knechtli GmbH (SSK)

 

Anmeldung

Erfolgt schriftlich, ist verbindlich und rechtskräftig. Die Anmeldung gilt, abgesehen von den Aqua-Fit®-Kursen, nur für einen Kurs und endet mit Ablauf des Kurses. Bei den Aqua-Fit®-Kursen (Aqua-Fit®, Aquarobic, Aqua-Jogging) bleiben Sie bis auf Widerruf angemeldet. Der Kurs verlängert sich automatisch um eine weitere Kursperiode. Sie haben die Möglichkeit, jeweils auf den 30. Juni und den 31. Dezember, unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist, Ihren Kurs zu beenden.

 

Kurs

Ein Kurs findet ab 3 Teilnehmern statt. Wir behalten uns das Recht vor, Kurszeiten zu ändern, Kurse zusammenzulegen, Kursorte aus zwingenden Gründen zu ändern oder Kurse zu annullieren.


Bestätigung und Rechnung

Erhalten Sie vor Kursbeginn.

 

Abmeldung vor Kursbeginn

Muss schriftlich erfolgen. Die SSK verrechnet eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.

 

Abmeldung nach Kursbeginn

Muss schriftlich erfolgen. Die SSK verrechnet eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00. Zusätzlich werden die bereits stattgefundenen Lektionen in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung nach den bereits stattgefundenen ersten drei Lektionen wird der gesamte Kursbetrag fällig.

 

Ausschluss

Stört ein Teilnehmer den Kurs erheblich, gefährdet er die anderen Teilnehmer oder verletzt er das Reglement des jeweiligen Hallenbades, so ist die SSK nach erfolgloser Verwarnung berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kursteilnehmer aus dem Kurs auszuschliessen.

 

Preisreduktionen

  • Familienrabatt

1. Familienmitglied

  0.00 CHF

2. Familienmitglied

30.00 CHF

Jedes weitere Familienmitglied

 

15.00 CHF

  • Familienpass/ Familienpass plus

Familienpass

15.00 CHF

Familienpass plus

30.00 CHF

Am Tag der Anmeldung muss eine Kopie des Familienpasses in der Geschäftsstelle vorliegen.

Zu spät eingegangene Familienpässe können nicht berücksichtigt werden.

 

  • AHV/IV-Bezüger

AHV/IV-Bezüger

15.00 CHF

Am Tag der Anmeldung muss eine Kopie des AHV/IV-Ausweises in der Geschäftsstelle vorliegen. Zu spät eingegangene AHV/IV-Ausweise können nicht berücksichtigt werden.

 

  • Mengenrabatt

Mengenrabatt

15.00 CHF

Bei Belegung der gleichen Person von mehr als einem Kurs innerhalb einer Kursperiode.

 

  • Ferienabwesenheit

Bei einem Kurs von min. 15 Lektionen ist ein Abzug von max. 3 Lektionen möglich (exkl. Eintritt in Hallenbäder). Am Tag der Anmeldung müssen die Abwesenheitsdaten der SSK vorliegen. Danach sind keine Vergütungen mehr möglich. Bei Aqua-Fit® besteht die Möglichkeit, verpasste Lektionen innerhalb derselben Kursperiode in anderen Kursen nachzuholen.

 

Krankenkasse

Für eine Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.

Die Rechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg gilt als Kursbestätigung für die Krankenkasse. Es werden keine zusätzlichen Kursbestätigungen ausgestellt.

 

Qualitop-Bestätigung

Erhalten Sie für Aqua-Gym- und Aqua-Fit®-Kurse (Aqua-Fit®, Aquarobic, Aqua-Jogging) auf Anfrage.

 

Versicherung / Haftung / Diverses

Das Benutzen der Schwimmbäder erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist alleinige Sache der Kursteilnehmer. Die SSK lehnt jegliche Haftung ab. Mit der Anmeldung bestätigen Kursteilnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter, vorliegende AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gelesen und akzeptiert zu haben.

 

Krankheit/Unfall

Bei Krankheit, Unfall, Komplikationen in der Schwangerschaft oder behördlich angeordneter Quarantäne können Kursteilnehmer mit der Option "Annullationskostenversicherung" das Kursgeld über die ERV, St. Alban-Anlage 56, 4002 Basel zurückfordern (Link). Wir sind Vermittler und die Versicherung besteht zwischen Kunde und Versicherung. Alle Rückvergütungen müssen direkt bei der Versicherung eingefordert werden. 

 

Höhere Gewalt

Die SSK kann die Benutzung der Hallenbäder nicht garantieren. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbades, Betriebsstörung, Naturgewalten, Virus, Pandemie, Epidemie, etc.) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursbeträge zurückerstattet und nicht auf Folgekurse gutgeschrieben.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt einzig Basel-Stadt.